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International Safety Guide for Inland Navigation Tank-barges and Terminals

Elektronische Meldepflicht für Tankschiffe: 500 von 1600 registriert

Straßburg, den 14. Mai 2018

Auf dem Rhein gilt ab dem 1. Dezember 2018 für alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord die Pflicht zum elektronischen Melden. Aktuell haben sich erst 500 der 1600 im Rheineinzugsgebiet eingesetzten Tankschiffe für das elektronische Melden registriert.

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat am 31. Mai 2017 beschlossen, dass ab dem 1. Dezember 2018 alle Fahrzeuge und Verbände, bei denen mindestens ein Fahrzeug zur Güterbeförderung in festverbundenen Ladetanks bestimmt ist, der elektronischen Meldepflicht unterliegen.

Alle betroffenen Fahrzeuge müssen vor diesem Zeitpunkt ein EDI-Konto bei der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat (RWS) einrichten. Dieses Konto wird benötigt, um über eine Anwendung (z. B. BICS) elektronische Berichte an den ERINOTNachrichtenserver zu senden. Das Konto ist kostenlos und kann auf der Website www.bics.nl beantragt werden.

500 der 1600 im Rheineinzugsgebiet eingesetzten Tankschiffe haben dies bereits getan. Somit fehlen bis zum 1. Dezember 2018 noch 1100 Anmeldungen.

Da RWS pro Monat maximal 200 neue Anträge bearbeiten kann, fordert die ZKR die 1100 Tankschiffe, die diese Formalität noch nicht erfüllt haben, auf, dies möglichst rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2018 zu tun. Nur so ist sichergestellt, dass jeder Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist und ohne Engpässe in letzter Minute bearbeitet werden kann.

Weitere Informationen zur elektronischen Meldepflicht finden Sie hier.