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Ab dem 1. Dezember 2018 tritt für alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord die Pflicht zum elektronischen Melden in Kraft. Es handelt sich um eine grundsätzliche Pflicht, die einheitlich für die gesamte Flotte der auf dem Rhein fahrenden Tankschiffe gilt.
Angesichts der technischen Schwierigkeiten, die für einige Schifffahrtstreibende bei der Erfüllung der neuen Vorschriften auftreten können, beschloss der Polizeiausschuss in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018, mit dem Inkrafttreten der elektronischen Meldepflicht eine Toleranzfrist einzuführen.
Besagte Toleranzfrist ist definiert als eine Periode, in der die zuständigen Behörden solche Tankschiffe, die sich noch nicht elektronisch melden, direkt ansprechen. Sie können von einer Geldbuße absehen, falls triftige Gründe für eine derartige Toleranz vorliegen. Mit anderen Worten, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können innerhalb der drei Monate nach Inkrafttreten der elektronischen Meldepflicht von Fall zu Fall Toleranz üben. Die Einführung dieser Toleranzfrist hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der elektronischen Meldepflicht, d. h. den 1. Dezember 2018.
Die ZKR weist die Tankschifffahrt darauf hin, dass bis zum 30. November 2018 alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Versenden elektronischer Meldungen zu gewährleisten. Ein Antrag auf Eröffnung eines EDI-Kontos bei der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat (RWS) sollte daher umgehend gestellt werden.
Die ZKR empfiehlt, bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung der elektronischen Meldepflicht auf Tankschiffe ab dem 1. Dezember 2018 die Internetseite der ZKR mit dem Titel „Elektronisches Melden (ERI) für Tankschiffe“ zu konsultieren. Diese Internetseite wurde aktualisiert und enthält alle Referenzdokumente, einschließlich der häufig gestellten Fragen (FAQ) in den drei Amtssprachen der ZKR